(NY-MILBERG-WEISS) Milberg Weiss kündigt Gemeinschaftsklage von Fremdaktionären gegen DaimlerChrysler AG an
NEW YORK, May 28, 2004 -- Die Rechtsanwaltspraxis Milberg Weiss Bershad & Schulman LLP kündigte heute an, dass am 24. Mai 2004 eine Gemeinschaftsklage gegen die DaimlerChrysler AG eingereicht wurde. Die Klage wurde im Namen aller Personen und juristischen Personen erhoben, die NICHT Staatsbürger der USA sind oder hier ihren ersten Wohnsitz haben, und die zwischen dem 17. November 1998 und dem 17. November 2000 Wertpapiere der DaimlerChrysler AG (im Folgenden als "DaimlerChrysler" oder "Company" bezeichnet) gekauft oder anderswie erworben haben. Hierzu gehören auch ehemalige Aktieninhaber der Chrysler Corporation (im Folgenden als "Chrysler" bezeichnet), die ihre Chrysler-Aktien wegen der Übernahme von Chrysler durch die Company am oder um den 17. November 1998 an einer oder über eine nicht US-amerikanischen Wertpapierbörse verkauft haben.
Der Prozess beabsichtigt, sich auf die in den Sections (Absätze) 10(b), 20(a) und 14(a) des Securities Exchange Act of 1934 sowie die hierunter veröfffentlichten Rules 10b-5 und 14a-9, und Sections 11, 12(a)(2) und 15 des Securities Act of 1933 angeführten Rechtsmittel zu beziehen. Eine Kopie der Klage kann vom Gericht angefordert werden oder auf der Milberg Weiss- Website unter http://www.milbergweiss.com eingesehen werden.
Die Klage Nr. 04-331 steht im United States District Court des District of Delaware an und richtet sich gegen die folgenden Beklagten: DaimlerChrysler, Daimler-Benz AG, Jürgen E. Schrempp, Eckhard Cordes, Manfred Gentz, Jürgen Hubbert, Manfred Bischoff, Kurt Lauk, Klaus Mangold, Heiner Tropitzsch, Klaus-Dieter Vohringer, Dieter Zetsche und Thomas Sonennberg.
In der Klage wird behauptet, dass die Beklagten eine Reihe von inhaltlich falschen und irreführenden Aussagen gemacht haben, um die Zustimmung der Aktieninhaber für den beabsichtigten Unternehmenszusammenschluss von Chrysler und Daimler-Benz zu erhalten. Zum Beispiel stellten die Beklagten die Fusion als eine "merger-of-equals" (Übernahme unter Gleichen) dar, die zur Bildung eines neuen Unternehmens mit doppeltem Stammsitz in den USA und Deutschland führen würde und deren Leitung sich zu gleichen Teilen aus den ehemaligen Mitgliedern der Beiden Ursprungsunternehmen zusammensetzen würde. Die Beklagten beschrieben die Transaktion als eine Übernahme unter Gleichen, nicht als einen "Erwerb", weil, nach geltendem Gesetz, ein Erwerb die Zahlung einer beträchtlichen "control premium" (Übernahmeprämie) für die Aktien des übernommenen Unternehmens durch den Erwerbenden erfordert. Im Gegensatz hierzu ist bei einer Übernahme unter Gleichen eine solche Prämie nicht notwendig bzw. wesentlich geringer. Die Beklagten behaupteten fälschlicherweise, dass die Transaktion eine Übernahme unter Gleichen sei, die dem preiswerten Erwerb von Chrysler dienen sollte. Aktieninhaber fanden erst zu Ende der Klagefrist heraus, dass die Fusion keine Übernahme unter Gleichen war, sondern eine echte Übernahme von Chrysler durch Daimler-Benz. Ehemalige Mitglieder der DaimlerBenz Geschäftsführung übernahmen allmählich das Steuer des neuen DaimlerChrysler-Unternehmens, wohingegen Chrysler sich auf den Status einer Unterabteilung reduziert sah. Ausserdem machten die Beklagten kontinuierlich falsche Aussagen zum angeblichen Erfolg des Zusammenschlusses und des positiven Unternehmenswachstum. Tatsächlich hatten die Beklagten die Ergebnisse künstlich inflatiert, indem sie Einnahmen vorzeitig anerkannten und die in dem Quartal vor der Übernahme anfallenden Unkosten minimierten. Die Wahrheit kam am 17. November 2000 heraus, als die Company finanzielle Ergebnisse vorlegte, die bedeutend unter den von den Beklagten vorgegebenen lagen. Am 5. März 2001 erschien ein Artikel in der amerikanischen Finanzzeitschrift Forbes, in dem einer der Geschäftsführer von Chrysler sagte, dass die Beklagten die Einnahmen aus dem Quartal vor der Übernahme vorzeitig anerkannt hatten, um die notwendige Zustimmung für ihren Plan zu erhalten. Mitglieder der Klagegemeinschaft erwarben ihre Anteile daher zu erhöhten Preisen und wurden so durch das Vorgehen der Beklagten geschädigt.
HINWEIS FÜR NICHT-US-BÜRGER, DIE DAIMLERCHRYSLER WERTPAPIERE AN EINER ODER ÜBER EINE NICHT US-AMERIKANISCHEN BÖRSEN ERWORBEN HABEN.
Falls Sie nicht US-Staatsbürger sind oder Ihren festen Wohnsitz in den USA habe, und zwischen dem 17. November 1998 und dem 17. November 2000 Wertpapiere von DaimlerChrysler gekauft oder anderswie erworben haben, bzw. Ihre Chrysler-Aktien wegen der Übernahme von Chrysler durch die Company am oder um den 17. November 1998 an einer oder über eine nicht US- amerikanischen Wertpapierbörse verkauft und hierdurch Schaden erlitten haben, haben Sie das Recht, sich vom Gericht als Hauptkläger registrieren zu lassen. Dies muss vor dem 26. Juli 2004 geschehen. Ein Hauptkläger repräsentiert andere Mitglieder der Klagegemeinschaft vor dem Gericht. Um sich als Hauptkläger zu qualifizieren, muss das Gericht feststellen, ob sich Ihre Klage mit der von anderen Mitgliedern der Klagegemeinschaft deckt , und dass Sie die Gemeinschaft angemessen vertreten werden. Unter gewissen Umständen können mehrere Mitglieder der Klagegemeinschaft als Hauptkläger fungieren. Ob Sie Hauptkläger sind oder nicht, ist jedoch nicht massgebend bei der Entscheidung, ob Sie Anspruch auf Wiedergutmachung haben. Sie können sich zur Vertretung Ihrer Interessen in diesem Prozess wahlweise durch einen unserer eigenen Anwälte oder einen beliebigen anderen Anwalt repräsentieren lassen.
Milberg Weiss Bershad & Schulman LLP (http://www.milbergweiss.com) beschäftigt über 100 Anwälte in New York City, N.Y.; Los Angeles, California; Boca Raton, Florida; Delaware; Seattle, Washington und in Washington D.C. Die Firma ist in den USA in viele bedeutende Prozesse sowohl auf bundesstaatlicher als auch auf Bundesebene involviert. Milberg Weiss setzt sich seit beinahe 40 Jahren für die Rechte von Aktieninhabern, Verbrauchern und anderen ein. Weitere Informationen finden Sie an unserer der Website. Wenden Sie sich mit Fragen oder Diskussionsbeiträgen zum obigen Hinweis oder zu Ihren Rechten in diesem Fall bitte an folgende Anwälte:
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